St. Sebastianus Schützenbruderschaft Schießsportverein e.V. Wershofen
St. Sebastianus Schützenbruderschaft Schießsportverein e.V. Wershofen

Ab wann darf ich...?

Altersgrenzen im Schießsport

 

Altersgrenzen

für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training,

Wettkämpfe)

12 und 13 Jahre Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei

denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2)

verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen

gegeben sind:

schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der

Sorgeberechtigten oder

Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und

Gewährleistung einer besonderen Obhut.

Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch

verantwortliche und z ur Kinder- und Jugendarbeit geeignete

Aufsichtspersonen.

Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom

Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des

Schießens aufbewahrt werden.

14 und 15 Jahre_ Schießen mit "sonstigen Schusswaffen"( Kleinkaliber 22 lfB) ist erlaubt, wenn folgende

Voraussetzungen gegeben sind:

schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der

Sorgeberechtigten oder

Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und

Gewährleistung einer besonderen Obhut.

Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch

verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete

Aufsichtspersonen.

Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, also bei Jugendlichen ab 14 Jahren

(Luftdruckwaffen) und Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die

Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr

erforderlich, es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der

Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat, solange die

Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.

Außerdem sollten die Einverständniserklärungen im Verein mindestens solange aufbewahrt

werden, bis der Jugendliche die erforderliche Altersgrenze überschritten hat. Auf Verlangen

ist die Einverständniserklärung auch der Behörde vorzulegen

 ab 18 Jahre Großkaliber

Hier finden Sie uns

St. Sebastianus Schützenbruderschaft Schießsportverein e.V. Wershofen

Am Zahnkreuz

53520 Wershofen

www.sportschützenverein-wershofen.de

 

Schießbetrieb:

Freitag 18.30 - 22.00 Uhr

Sonntag 10.00 - 13.00 Uhr

 

Rufen Sie einfach an unter

0 26 94 - 5 72

(nur während der

Öffnungszeiten des Vereinsheims)

 

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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