Altersgrenzen im Schießsport
Altersgrenzen
für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training,
Wettkämpfe)
12 und 13 Jahre Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei
denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2)
verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen
gegeben sind:
schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der
Sorgeberechtigten oder
Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
Gewährleistung einer besonderen Obhut.
Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch
verantwortliche und z ur Kinder- und Jugendarbeit geeignete
Aufsichtspersonen.
Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom
Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des
Schießens aufbewahrt werden.
14 und 15 Jahre_ Schießen mit "sonstigen Schusswaffen"( Kleinkaliber 22 lfB) ist erlaubt, wenn folgende
Voraussetzungen gegeben sind:
schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der
Sorgeberechtigten oder
Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
Gewährleistung einer besonderen Obhut.
Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch
verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete
Aufsichtspersonen.
Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, also bei Jugendlichen ab 14 Jahren
(Luftdruckwaffen) und Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die
Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr
erforderlich, es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der
Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat, solange die
Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.
Außerdem sollten die Einverständniserklärungen im Verein mindestens solange aufbewahrt
werden, bis der Jugendliche die erforderliche Altersgrenze überschritten hat. Auf Verlangen
ist die Einverständniserklärung auch der Behörde vorzulegen
ab 18 Jahre Großkaliber